20 März Anfechtung von Beschlüssen: Ihre Rechte als Stockwerkeigentümer
Vertretung bei der Stockwerkeigentümerversammlung Falls ein Stockwerkeigentümer nicht persönlich an der Versammlung der Eigentümergemeinschaft teilnehmen kann oder möchte, besteht die Möglichkeit, sich durch eine andere Person vertreten zu lassen. Diese Stellvertretung – und damit auch das Stimmrecht – kann von jeder beliebigen Drittperson ausgeübt werden, sei...