
08 Feb. Rückführung der Mietkaution: Ein detaillierter Blick auf das Prozedere nach Mietende
Einführung in die Kaution als Sicherheitsleistung
Bei Abschluss eines Mietvertrags ist es gängige Praxis, dass der Vermieter eine Sicherheitsleistung, besser bekannt als Kaution, vom Mieter einfordert. Diese darf maximal das Äquivalent von drei Monatsmieten umfassen, wobei hier der Gesamtmietzins inklusive aller Nebenkostenvorauszahlungen zu verstehen ist. Der primäre Zweck dieser Kaution besteht darin, dem Vermieter eine finanzielle Absicherung gegenüber möglichen ausstehenden Forderungen, die aus dem Mietverhältnis resultieren, zu bieten. Dies schliesst nicht nur ausstehende Mieten und Nebenkosten ein, sondern auch eventuelle Kosten für Schäden am Mietobjekt.
Mietzahlungsverpflichtungen
Die Mietzahlung ist eine grundlegende Verpflichtung des Mieters gegenüber dem Vermieter für die Überlassung der Wohn- oder Geschäftsräume. Üblicherweise erfolgt diese Zahlung monetär. Problematisch wird es, wenn Mieter – möglicherweise nach einer ordentlichen Kündigung, aber noch vor dem Ablauf der Kündigungsfrist – ohne Begleichung der ausstehenden Mietzinse ins Ausland ziehen und keine neue Adresse hinterlassen. In solchen Situationen bietet eine vorausbezahlte, ausreichend hohe Kaution dem Vermieter eine Sicherheit, die entstandenen Verluste zu minimieren.
Übergabe der Wohnung und Zustandsbewertung
Mit dem Ende des Mietvertrages ist der Mieter verpflichtet, die Wohnung in einem angemessenen Zustand zurückzugeben. Kosten für Schäden, die über die übliche Abnutzung hinausgehen, muss der Mieter tragen. Beispiele für solche Schäden sind durch Rauch verursachte Beläge, beschädigte Tapeten oder Brandflecken auf dem Bodenbelag. Um den Zustand der Wohnung bei Einzug und Auszug genau dokumentieren zu können, empfiehlt es sich, detaillierte Übergabeprotokolle anzufertigen. Diese dienen später als Beweismittel bei möglichen Differenzen.
Abrechnung der Nebenkosten
Nebenkosten sind zusätzliche Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Immobilie stehen und explizit im Mietvertrag vereinbart sein müssen. Der Vermieter ist verpflichtet, die Nebenkosten jährlich abzurechnen, wobei oft der 30. Juni als Stichtag für die Abrechnung gewählt wird. Dies ermöglicht eine vollständige Berücksichtigung der Heizkosten für das gesamte Jahr.
Rückzahlungsmodalitäten der Kaution
Die Rückzahlung der bei einer Bank hinterlegten Kaution bedarf der Zustimmung beider Vertragsparteien oder eines gerichtlichen Urteils. Die Verpflichtung des Vermieters, die Kaution sicherzustellen, endet erst, wenn alle aus dem Mietverhältnis resultierenden Ansprüche geklärt sind. Der Vermieter hat somit das Recht, eine angemessene Sicherheitsleistung bis zu einem Jahr nach Mietende einzubehalten, um mögliche Nachzahlungen abzudecken. Eine unnötige Verzögerung der Kautionsrückzahlung ist jedoch nicht zulässig. Bei grundloser Verzögerung kann der Mieter die Schlichtungsstelle einschalten.
Abschliessende Betrachtung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass nach Beendigung des Mietverhältnisses der Vermieter berechtigt ist, die Kaution zurückzuhalten, um sich gegen mögliche ausstehende Forderungen abzusichern. Dazu gehören nicht nur eventuelle Schäden am Mietobjekt, sondern auch noch ausstehende Nebenkostenabrechnungen. Eine angemessene und rechtzeitige Rückführung der Kaution ist jedoch im Sinne eines fairen Mietverhältnisses geboten, um die finanziellen Interessen beider Parteien zu wahren.
Wichtiger Hinweis für Mieter: Meldung und Durchführung von Reparaturen
Als Mieter sind Sie normalerweise verpflichtet, Schäden oder notwendige Reparaturen in Ihrer Wohnung unverzüglich dem Vermieter, der Verwaltung oder dem Hauswart zu melden. Es gibt jedoch Situationen, in denen eine umgehende Reparatur erforderlich ist. In solchen dringenden Fällen dürfen Sie selbstständig einen Fachbetrieb beauftragen. Dieses Vorgehen wird durch das Obligationenrecht unter dem Begriff „Geschäftsführung ohne Auftrag“ (Artikel 422 OR) legitimiert.
Allerdings setzt dies voraus, dass die Reparatur zwingend und auf das Wesentliche begrenzt ist und die entstehenden Kosten angemessen sind. Ein unüberlegtes Handeln und das eigenmächtige Beauftragen von Handwerkern für umfangreiche Arbeiten sollten Sie daher vermeiden.
Falls die Reparaturkosten den Betrag überschreiten, den der Vermieter selbst für die Behebung des Schadens aufgewendet hätte, könnten Sie als Mieter auf den Mehrkosten sitzen bleiben. Es ist daher ratsam, in Zweifelsfällen oder bei grösseren Schäden immer zuerst Rücksprache mit dem Vermieter zu halten.
Wir raten alle Reparaturen/Schäden, die aufgrund Abnutzung oder die dem eigenen Verschulden zuzuordnen sind durch den Eigentümer in Auftrag geben zu lassen. Der Mieter ist in jedemfall für die entstandenen Schäden Haftbar. Hier stellt sich nun die Frage, zahlt dies die Haftpflichtversicherung oder nicht. Wichtig zu wissen ist, dass wenn der Mieter einen Reparaturauftrag einem Handwerker erteilt, und die Versicherung den Betrag abzüglich der Amortisation (Lebensdauer der Sache) bezahlen würde, kann der Eigentümer die Amortisationskostenübernahme ablehnen da der Auftrag durch den Mieter vergeben wurde und nicht durch den Eigentümer. Dies hat zur Folge das der Mieter auf den Amortisationskosten hocken bleibt.
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