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ZEV Verwaltung

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ZEV VERWALTUNG

WAS IST EIN ZEV?

Grundsätzlich funktioniert ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) wie folgt: Der Eigentümer oder Vermieter des Gebäudes verkauft den von seiner Solaranlage erzeugten Strom an die Mieter und an den lokalen Energieanbieter, auch bekannt als Verteilnetzbetreiber (VNB). Dieser übernimmt die Abrechnung der Vergütung für eingespeisten oder ins Netz zurückgespeisten Strom sowie den Verbrauch aus dem öffentlichen Stromnetz alleine. Die Rentabilität seiner Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) steigt mit dem Stromverbrauch seiner Mieter.

 

Tagsüber, wenn die Solaranlage mehr Strom produziert als im Gebäude benötigt wird, wird der überschüssige Strom in das Netz eingespeist, wofür der Energieanbieter eine Vergütung leistet. Abends hingegen, wenn die Nachfrage den erzeugten Strom übersteigt, beziehen die Mitglieder des ZEV ihren Strom wieder vom lokalen Versorger. Allerdings erhalten die ZEV-Mitglieder ihre Stromrechnung nun vom Vermieter.

Maximieren Sie Ihre Energieeffizienz:

Experten für ZEV-Management

Grundsätzlich funktioniert ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) wie folgt: Der Eigentümer oder Vermieter des Gebäudes verkauft den von seiner Solaranlage erzeugten Strom an die Mieter und an den lokalen Energieanbieter, auch bekannt als Verteilnetzbetreiber (VNB). Dieser übernimmt die Abrechnung der Vergütung für eingespeisten oder ins Netz zurückgespeisten Strom sowie den Verbrauch aus dem öffentlichen Stromnetz alleine. Die Rentabilität seiner Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) steigt mit dem Stromverbrauch seiner Mieter.

 

Tagsüber, wenn die Solaranlage mehr Strom produziert als im Gebäude benötigt wird, wird der überschüssige Strom in das Netz eingespeist, wofür der Energieanbieter eine Vergütung leistet. Abends hingegen, wenn die Nachfrage den erzeugten Strom übersteigt, beziehen die Mitglieder des ZEV ihren Strom wieder vom lokalen Versorger. Allerdings erhalten die ZEV-Mitglieder ihre Stromrechnung nun vom Vermieter.

 

Als Anbieter für die Verwaltung von Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV) erleichtern wir diesen Prozess erheblich. Die ordnungsgemässe Verwaltung eines ZEV ist entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten – vom Gebäudeeigentümer bis zu den Mietern – die maximalen Vorteile aus der gemeinsamen Nutzung von Solarstrom ziehen können. Unsere Dienstleistungen umfassen eine transparente Abrechnung, die Verwaltung von Einspeise- und Rückspeisevergütungen und die Sicherstellung, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Mit unserer Unterstützung wird die Verwaltung Ihres ZEV effizient und stressfrei, sodass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: die Nutzung sauberer Energie und die Senkung Ihrer Energiekosten.

ZEV VERWALTUNG

Was machen wir für Sie?

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ZEV VERWALTER | ihre Schnittstelle zwischen VNB und ZEV Produktion

Abrechnung | Finanzen

Der ZEV-Verwalter sorgt für die korrekte Abrechnung des verbrauchten Stroms innerhalb der Gemeinschaft. Dies umfasst die Verteilung der Kosten basierend auf dem individuellen Verbrauch der Mitglieder sowie die Abrechnung der Einspeisevergütung für den ins Netz eingespeisten Überschussstrom.

Rechtliche Compliance

Unsere Brandschutzberatung basiert auf umfassendem Fachwissen und engagierter Hingabe. Wir arbeiten daran, eine solide Brandschutzstrategie zu entwickeln, um höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten und den Schutz von Menschen, Eigentum und Werten zu sichern.

Vertragsgestaltung und -verwaltung

In der Bautreuhandschaft agieren wir mit Fachkompetenz und Engagement, um rechtliche und technische Aspekte zu vereinen und verlässliche Bauprojektrahmen zu schaffen. Unsere Dienstleistungen zielen darauf ab, Kunden bei der erfolgreichen Realisierung ihrer Bauvorhaben zu unterstützen.

Optimierung und Beratung

Der Verwalter sucht kontinuierlich nach Wegen, die Effizienz und Rentabilität der Gemeinschaftsanlage zu steigern. Dazu kann auch die Beratung zur Energieeffizienz und zur möglichen Erweiterung der Anlage gehören.

Vorteile Mieter

  1. in der Regel günstigerer Strompreis
  2. bessere «Stromqualität» durch selbst gewonnenen, regionalen Strom
  3. persönlicher Beitrag zur Energiewende

Vorteile Eigentümer

  1. höhere Rendite aus der Photovoltaik-Anlage
  2. Wertsteigerung des Gebäudes
  3. attraktiveres Mietangebot
  4. persönlicher Beitrag zur Energiewende

wie berechnet sich der Strom?

Art. 16 Teilnahme von Mieterinnen und Mietern und Pächterinnen und Pächtern am Zusammenschluss

 

1 Die Grundeigentümerin oder der Grundeigentümer stellt den einzelnen Mieterinnen und Mietern und Pächterinnen und Pächtern gemäss den folgenden Grundsätzen Rechnung:

a.
Für die extern bezogene Elektrizität sind die Kosten verbrauchsabhängig anzulasten; dazu gehören, einschliesslich aller Abgaben, die Kosten der Energie, der Netznutzung und der Messung am Messpunkt des Zusammenschlusses.
b.
Für die intern produzierte Elektrizität und die Kosten der internen Messung, der Datenbereitstellung, der Verwaltung und der Abrechnung des Zusammenschlusses (interne Kosten) darf pauschal maximal 80 Prozent des Betrags in Rechnung gestellt werden, der im Falle einer Nichtteilnahme am Zusammenschluss beim Bezug des externen Standardstromprodukts für die entsprechende Strommenge zu entrichten wäre.

2 Für die internen Kosten kann die Grundeigentümerin oder der Grundeigentümer anstelle der Pauschale nach Absatz 1 Buchstabe b auch die Kosten in Rechnung stellen, die effektiv angefallen sind, abzüglich der Erlöse aus der eingespeisten Elektrizität.

 

3 Werden die internen Kosten nach Absatz 2 abgerechnet, so darf die Grundeigentümerin oder der Grundeigentümer maximal den Betrag in Rechnung stellen, der für die entsprechende Strommenge beim Bezug des externen Standardstromprodukts zu entrichten wäre. Sind die internen Kosten tiefer als die Kosten dieses externen Standardstromprodukts, so darf zusätzlich zu den internen Kosten höchstens die Hälfte der erzielten Einsparung in Rechnung gestellt werden.

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