
07 März Ihr Eigenheim im Alter: Ein Traum oder ein finanzielles Risiko?
Zahlreiche Arbeitnehmende sind überzeugt, dass sie ihre Finanzen im Ruhestand problemlos managen können. Doch mit der Annäherung an den Ruhestand steigen ihre Bedenken. Dies belegen unzählige Beratungsgespräche mit Individuen und Paaren bei Aare Treuhand & Immobilien Interlaken.
Planen Sie Ihren Ruhestand sorgfältig
Fragen wie „Wie viel Geld steht mir zur Verfügung und wie lange wird es reichen?“ sind häufig. Viele Ängste sind jedoch unbegründet, wenn man frühzeitig handelt. Schliesslich wird, was man sich später leisten kann, bereits Jahre vor der Pensionierung festgelegt. Dies sind die Hauptbedenken der Menschen in der Schweiz:
Unzureichende Renten
Viele befürchten, dass das Einkommen nicht ausreicht. In der Tat decken Renten aus der AHV und der Pensionskasse oft nur etwa die Hälfte des letzten Einkommens ab. Um den gewohnten Lebensstandard beizubehalten, sind jedoch 70 bis 80 Prozent erforderlich.
Tipp: Gewinnen Sie spätestens mit 50 oder 55 Jahren einen Überblick über Ihre Finanzen. Dies ist der einzige Weg, um finanzielle Verluste rechtzeitig zu vermeiden.
Erstellen Sie ein Budget und einen Finanzplan, der aufzeigt, wie viel Geld Ihnen fehlt. Falls Sie eine monatliche Einkommenslücke von 2.000 Franken haben, benötigen Sie bei einer Pensionierung eine Summe von fast 400.000 Franken bei einer Rendite von 2 Prozent, um diese Lücke über 20 Jahre zu schliessen.
Unzureichende Ersparnisse
Viele fürchten, ihre Ersparnisse reichen nicht aus. Die Realität ist, dass die meisten nicht genügend Vermögen aufgebaut haben, um ihre Einkommenslücke allein durch Erträge zu decken. Daher müssen sie ihr Vermögen schrittweise verbrauchen. Diesen Prozess muss man sorgfältig planen, um sicherzustellen, dass bis zum Lebensende genügend Geld vorhanden ist.
Tipp: Beginnen Sie frühzeitig mit dem Vermögensaufbau, idealerweise mit einem kostengünstigen ETF-Sparplan und der Säule 3a. Unterteilen Sie Ihr Vermögen in einen Verbrauchs- und einen Wachstumsteil. Der Erstgenannte sollte den Betrag umfassen, den Sie in den ersten zehn Jahren benötigen und wird in sichere Anlagen kurzfristig investiert und allmählich aufgebraucht. Der Wachstumsteil dient zur Sicherung Ihres Einkommens für die darauffolgenden Jahre und wird auch in Aktien investiert.
Hohe Steuern
Viele sorgen sich um hohe Steuerbelastungen. Pensionierte zahlen oft hohe Einkommensteuern. Wenn Abzüge für berufliche Ausgaben und Beiträge zur Säule 3a entfallen, wird dies in der Steuerrechnung deutlich.
Tipp: Sie können Ihre Einkommensteuern erheblich reduzieren, indem Sie freiwillige Beiträge in die Pensionskasse leisten und mehrere Vorsorgekonten eröffnen. Bei der Pensionierung sollten Sie diese Gelder über mehrere Jahre verteilt entnehmen. Solch eine Aufteilung kann oft die Steuerlast um Tausende von Franken reduzieren, was Ihnen zusätzliches Geld im Ruhestand lässt.
Wichtig: Ihre Steuerlast nach der Pensionierung wird stark davon beeinflusst, wie Sie Ihr Pensionskassenguthaben entnehmen: als Rente, als Kapital oder als eine Mischung aus beidem.
Das Eigenheim ist eine Belastung
Viele sind besorgt, dass sie sich ihr Eigenheim nicht mehr leisten können, vor allem wenn die Zinsen steigen und die Renten sinken. Eine Hypothek gilt nur dann als tragbar, wenn Zinsen und Nebenkosten weniger als ein Drittel des Einkommens betragen. Viele Hausbesitzer überlegen daher, ihre Hypothek vorzeitig zurückzuzahlen.
Tipp: Seien Sie vorsichtig bei der Amortisation der Hypothek mit Vorsorgegeldern. So wird das Geld im Eigenheim gebunden. Falls Renovierungen erforderlich werden oder Pflegebedarf entsteht, könnte ein finanzieller Engpass drohen.
Nach dem 65. Lebensjahr ist es schwierig, die Hypothek zu erhöhen, und Banken genehmigen selten eine zweite Hypothek. Legen Sie daher eine ausreichende Reserve an, bevor Sie amortisieren.
Der Partner ist nicht abgesichert
Der Verkauf des Eigenheims, um Erbansprüche der Kinder zu erfüllen, ist für viele Paare eine unerwünschte Option. Es ist für sie vorteilhafter, wenn die Kinder erst erben, nachdem auch der zweite Elternteil verstorben ist.
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