Grundeigentum im Konkubinat: Rechtliche und steuerliche Überlegungen in der Schweiz - ATI

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Grundeigentum im Konkubinat: Rechtliche und steuerliche Überlegungen in der Schweiz

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Grundeigentum im Konkubinat: Rechtliche und steuerliche Überlegungen in der Schweiz

Grundeigentum im Konkubinat: Rechtliche und steuerliche Überlegungen in der Schweiz

In der Schweiz leben etwa 13% der Paare in einem Konkubinat, einer Lebensgemeinschaft, die keine spezifischen gesetzlichen Regelungen aufweist, aber dennoch rechtliche Bedeutung haben kann, insbesondere beim Erwerb von Grundeigentum.

Konkubinat – Eine Übersicht

Ein Konkubinat beschreibt eine umfassende Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, unabhängig vom Geschlecht, und umfasst somit eine Wohn-, Tisch- und Bettgemeinschaft ähnlich wie eine Ehe. Die Rechtslage in solchen Gemeinschaften kann jedoch komplex sein, insbesondere bei gemeinsamem Erwerb von Grundeigentum.

Alleineigentum im Konkubinat

Wenn ein Partner im Konkubinat Alleineigentümer eines Grundstücks wird, ist es wesentlich, das Benutzungsrecht des anderen Partners abzusichern. Dies kann beispielsweise durch ein Nutzniessungsrecht oder ein Wohnrecht geschehen. Auch andere Vereinbarungen, wie Mietverträge, sind möglich, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Miteigentum und Erbschaft

Beim Miteigentum erwerben beide Partner Anteile am Grundeigentum, z.B. Kurt Fuhrer zu 3/4 und Alexandra Hurni zu 1/4. Jeder Miteigentümer hat prinzipiell die gleichen Rechte und Pflichten und kann seinen Anteil eigenständig veräussern. Im Todesfall geht der Miteigentumsanteil auf die Erben über, wobei der überlebende Konkubinatspartner nicht automatisch gesetzlicher Erbe ist.

Einfache Gesellschaft

Eine Alternative stellt der Erwerb als einfache Gesellschaft dar, eine formlose vertragliche Vereinbarung zwischen den Partnern. Bei dieser Form der Gemeinschaft besteht Gesamteigentum am Grundstück, und die Beteiligung eines jeden Eigentümers ist im Grundbuch nicht ersichtlich. Im Todesfall eines Eigentümers wird die Gesellschaft aufgelöst, und der überlebende Eigentümer muss mit den Erben eine Teilungsvereinbarung abschliessen. Hierbei ist eine Anwachsungsklausel vorteilhaft, die den überlebenden Partner automatisch zum Alleineigentümer macht.

Steuerliche und rechtliche Überlegungen

Es ist zu beachten, dass je nach Dauer des Konkubinats unterschiedliche Erbschaftssteuern anfallen können. Daher ist eine umfassende Beratung und gründliche Prüfung der verschiedenen Optionen unabdingbar.
Der beratende Notar hat dabei die Pflicht zur entsprechenden Rechtsbelehrung und zur Aufklärung über mögliche rechtliche und steuerliche Konsequenzen.
Zusammengefasst sollte man beim Erwerb von Grundeigentum im Konkubinat nicht nur die Form des Eigentums klären, sondern auch die steuerlichen Aspekte und erbrechtlichen Konsequenzen bedenken. Eine rechtliche Beratung ist in diesen Fällen unerlässlich, um Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen.
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