Darf der Vermieter einen Wohnungsschlüssel besitzten? - ATI

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Darf der Vermieter einen Wohnungsschlüssel besitzten?

Darf der Vermieter einen Wohnungsschlüssel besitzten?

Ein Mietvertrag kann formfrei zustande kommen, d.h., er kann sowohl mündlich als auch schriftlich vereinbart werden. Auch durch schlüssiges Verhalten kann eine Mietvereinbarung entstehen. Ein Beispiel hierfür ist, wenn eine Seite regelmässig Zahlungen für die Nutzung leistet und die andere Seite, typischerweise der Hauseigentümer oder Vermieter, diese Zahlungen akzeptiert, ohne Einwände zu erheben.

 

Mit der Unterzeichnung eines Mietvertrags verpflichtet sich der Vermieter dazu, dem Mieter die Immobilie zur Nutzung freizugeben, und zwar zum vereinbarten Zeitpunkt und für die gesamte Vertragsdauer. Daher ist der Mietvertrag ein langfristiges Schuldverhältnis, das bis zur Beendigung durch Kündigung fortbesteht. Der Mieter erhält mit der Übergabe die Kontrolle über die Wohnung und hat das Recht, sie im Rahmen des Vertrages zu nutzen.

 

Es gibt bestimmte Situationen, in denen der Vermieter das Recht hat, die Wohnung ohne vorherige Ankündigung und auch gegen den Willen des Mieters zu betreten, wie beispielsweise in Notfällen.

 

Die Zustimmungspflicht

 

Der Mieter ist verpflichtet, bestimmte Eingriffe des Vermieters, wie notwendige Wartungs- und Reparaturarbeiten, zu tolerieren, um Mängel zu beheben oder Schäden zu verhindern. Dies schliesst auch notwendige Besichtigungen mit ein, sei es für Instandhaltungsarbeiten, den Verkauf oder die erneute Vermietung der Immobilie. Hierfür muss der Vermieter jedoch die Zustimmung des Mieters einholen und ihn über geplante Besichtigungen im Voraus informieren, wobei die Interessen des Mieters zu berücksichtigen sind. Verweigert der Mieter den Zutritt, haftet er für entstehende Schäden.

 

Dies gilt auch, wenn der Mieter längere Zeit abwesend ist. Er muss sicherstellen, dass der Vermieter auch in seiner Abwesenheit seine Pflichten erfüllen und auf die Wohnung zugreifen kann, indem er etwa einen Schlüssel hinterlegt. Ohne Zugang haftet der Mieter für entstehende Mehrkosten.

 

Notfallsituationen

 

Vermieter, die einen Schlüssel behalten möchten, denken oft an Notfälle wie einen Wasserrohrbruch oder Brand, bei denen schnelles Handeln erforderlich ist. In solchen Fällen darf der Vermieter die Wohnung ohne Vorankündigung betreten. Es ist ratsam, in solchen Situationen eine Amtsperson hinzuzuziehen. Keine Notfälle sind Situationen, in denen der Mieter längere Zeit nicht erreichbar ist oder vor einem Ausflug vergessen hat, Vorkehrungen wie das Hochziehen von Sonnenstoren zu treffen.

 

Hausfriedensbruch

 

Das unbefugte Betreten einer Wohnung durch den Vermieter ohne Zustimmung des Mieters kann als Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB) gewertet werden und schützt das Recht des Mieters, über seine Wohnung zu verfügen. Eine explizite Einwilligung des Mieters ist erforderlich, damit der Vermieter einen Schlüssel besitzen darf. Betritt der Vermieter die Wohnung ohne Wissen des Mieters, riskiert er, wegen Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt zu werden, es sei denn, es liegt eine Notfallsituation vor.

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