Zwischen Eigenbedarf und Untermiete: Das Mietrecht im Wandel - ATI

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Zwischen Eigenbedarf und Untermiete: Das Mietrecht im Wandel

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Zwischen Eigenbedarf und Untermiete: Das Mietrecht im Wandel

Während der Herbstsession 2023 wurden vom Parlament kleinere Anpassungen im Mietrecht beschlossen. Diese Änderungen stiessen beim Schweizer Mieterinnen- und Mieterverband (SMV) auf Widerstand, woraufhin ein Referendum initiiert wurde. Die erforderliche Anzahl an Unterschriften für dieses Referendum wurde am 16. Januar 2024 formell bei der Bundeskanzlei eingereicht. Die vorgenommenen Modifikationen im Mietrecht, die sich auf den Eigenbedarf der neuen Eigentümer sowie auf die Bedingungen zur Untervermietung konzentrieren, haben nur marginale Effekte auf die Mieter, die sich rechtschaffen und gesetzeskonform verhalten. Nichtsdestotrotz wird die Kampagne des Referendums-Komitees dafür kritisiert, dass sie diese Anpassungen als Aufhänger nutzt, um mittels emotional aufgeladener und sachfremder Parolen eine aufgeladene politische Stimmung zu erzeugen, obwohl die realen Änderungen keine der befürchteten extremen Konsequenzen wie Mieterverdrängungen oder signifikante Mietpreiserhöhungen nach sich ziehen.

 

In Bezug auf den Aspekt des Eigenbedarfs nach einem Immobilienwechsel ist hervorzuheben, dass die Novellierung des Mietrechts nur eine sehr begrenzte Zahl an Fällen betrifft, in denen neue Eigentümer aufgrund persönlicher Notwendigkeiten das Mietverhältnis kündigen möchten. Die legislative Anpassung zielt darauf ab, die Kriterien für die Notwendigkeit eines Eigenbedarfs präziser zu definieren, ohne dass dabei eine Welle ungerechtfertigter Kündigungen ausgelöst wird. Im Kern wird die Position des Erwerbers gestärkt, wobei gleichzeitig der grundlegende Schutz der Mieter unangetastet bleibt. Die Neuerung im Gesetz soll es dem neuen Eigentümer ermöglichen, innerhalb gesetzlicher Fristen und unter objektiv bedeutenden Umständen, wie etwa dem Bedarf an grösseren Geschäftsräumen für wachsende KMU, das Mietverhältnis zu beenden. Dies adressiert ein bestehendes Problem, bei dem selbst ein nachgewiesener dringender Eigenbedarf zu langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen führen kann.

 

Des Weiteren soll mit der Änderung im Bereich der Untervermietung ein effektiverer Schutz vor Missbrauch implementiert werden. Die Neufassung des Gesetzes behält das Recht der Mieter auf Untervermietung bei, definiert jedoch die Ausübungsbedingungen dieses Rechts nun klarer. Diese Präzisierung soll allen Beteiligten mehr rechtliche Klarheit und Sicherheit bieten und somit sowohl Mieter als auch Vermieter vor potenziellem Missbrauch schützen. Die gesetzliche Anpassung verlangt von den Mietern, eine explizite Zustimmung des Vermieters einzuholen, bevor sie zur Untervermietung übergehen. Diese Regelung trägt dazu bei, die Transparenz zu erhöhen und Missverständnisse zu vermeiden. Es wird erwartet, dass diese Änderung insbesondere in städtischen Gebieten und bei touristischen Anziehungspunkten eine wichtige Rolle spielt, wo die Praxis der Untervermietung auf Plattformen wie Airbnb zu unlauteren Geschäftspraktiken geführt hat. Trotz der strafferen Regulierung bleibt die Möglichkeit der Untervermietung für ehrliche Mieter unter Einhaltung der neuen Regelungen erhalten, was ihnen erlaubt, ihre Wohnsituation flexibel zu gestalten, ohne den Hauptmietvertrag aufzulösen.

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